Satzung des JazzFest Passau e.V.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 20.12.2013 in Passau.
Korrigiert im Zuge der zweiten Gründungsversammlung am 01.03.2014.
Korrigiert im Zuge der Mitgliederhauptversammlung am 08.06.2015.
Korrigiert im Zuge der Mitgliederhauptversammlung am 21.08.2019.
Versammlungsort: Cafe Museum Passau, Bräugasse 17, 94032 Passau, Nebenraum.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen JazzFest Passau e.V. und hat seinen Sitz in Passau. Das Geschäftsjahr ist dasKalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein dient dem Zweck, zeitgemäße Formen künstlerischen Schaffens einem weiten Publikumskreis in der Stadt Passau und der umliegenden Region nahe zu bringen. Dies bezieht explizit die angrenzenden Regionen unserer europäischen Nachbarländer ein.

Der Fokus liegt nicht auf einer bestimmten, sondern allen Altersgruppen und sozialen Schichten

Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitglieder haben einen Aufwen-dungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind (z.B. Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.).

Die Mitgliederversammlung (Der Beirat) kann für Vereinsämter im Rahmen der finanziellen Möglich-keiten die Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung oder einer Tätigkeitsvergütung gemäß § 3 Nr. 26a EStG beschließen.

Der JazzFest Passau e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung.

§ 4 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorstand und dem 2. Vorstand. Die Mitglieder des Vorstands sind einzelvertretungsberechtigt.

Aufgaben des Vorstands sind die Führung des Vereins, die Ausführung von Vereinsbeschlüssen, die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Einberufung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand entscheidet auch über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Abstimmung mit dem Beirat.

Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

Der Vorstand wird in den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 5 Beirat
Der Beirat besteht aus 3 Mitgliedern und einem Vorsitzenden.

Die Beiratsmitglieder und der Vorsitzende werden durch die Mitgliederversammlung jeweils für 2 Jahre gewählt.

Der Beirat berät den Vorstand in Fragen der Programmgestaltung und der Aufnahme und dem Ausschluss von Mitgliedern. Auch legt er, auf Vorschlag des Vorstands den Mitgliedsbeitrag fest.

Der Beirat beschließt die jährliche Vergütung des Vorstands mit einfacher Mehrheit. Wird keine mehrheitliche Einigung erzielt, gilt die Regelung des Vorjahres weiter.

§ 6 Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einberufung hat mindestens 7 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt per eMail oder durch Aushang im Clublokal, dem  Cafe Museum, Bräugasse 17, 94032 Passau.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, der erschienen Mitglieder.

Zu Beginn der Mitgliederversammlung bestimmt der Vorstand einen Schriftführer

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere

•       Wahl des Vorstands und des Beirats,

•       Entgegennahme der Jahresberichte und des Kassenberichts, sowie Entlastung des Vorstands,

•       Beschlüsse über Anträge auf Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden oder wenn die Einberufung von mindestens 1/4 aller Vereinsmitglieder unter Angabe des Grundes vom Vorstand verlangt wird. Die Anberaumung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf Antrag aus dem Kreis der Vereinsmitglieder muss spätestens vier Wochen nach Zugang des Ersuchens an den Vorstand erfolgen.

§ 7 Vertretungsmacht des Vorstands
Der Vereinsvorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Die Vorstandsmitglieder sind einzelver- tretungsberechtigt.

Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit ausdrücklich begrenzt.

§ 8 Wahl des Vorstands und des Beirats
Die Mitglieder des Vorstands und des Beirats werden in ordentlichen Mitgliederversammlungen gewählt. Beim Ablauf einer Wahlperiode bleibt das ausscheidende Vorstands- oder Beiratsmitglied bis zum Amts- antritt des neuen Vorstands oder Beirats im Amt.

§ 9 Formvorschriften und Auflösung
Beschlüsse des Vorstands, des Beirats und der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

Die Auseinandersetzung nach Auflösung des Vereins findet in Ansehung auf das Vereinsvermögen unter entsprechender Anwendung der gesetzlichen Vorschriften wie für die Liquidation eines rechtsfähigen Vereins statt (§§ 47 ff. BGB). Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den:

AG Radio Jazz Research e.V., Gustav-Freytag-Str. 6, 50825 Köln der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.